Erweiterung der Feinstaubverordnung: Droht das Tempolimit für Drucker?
1. April 2019
Für den Straßenraum gelten EU-weit niedrigere Feinstaubobergrenzen als an Arbeitsplätzen. Das soll sich nun ändern. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastrukturen plant eine Erweiterung der Feinstaubverordnung, die Bürogebäude miteinschließen wird. Warum ein besonderes Augenmerk auf das Drucken gerichtet werden muss, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Die Obergrenze im Tagesmittel für Feinstaub auf den Straßen liegt europaweit bei 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. An Arbeitsplätzen dagegen liegt sie bei 60-950 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft – je nach Art des Betriebes. Experten aus verschiedenen Bereichen, z.B. aus dem Umweltbundesamt, dem Bundesinstitut für Risikobewertung oder Mediziner sind sich seit Jahren einig, dass das so nicht geht. Nun lenkt auch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastrukturen ein und plant eine Erweiterung der Feinstaubverordnung. Dadurch sollen in Zukunft die Außenwerte auch für Arbeitsplätze gelten. In Kraft treten könnte sie bereits zum 1.1.2020 und sie wird einen großen Einfluss auf die an den Arbeitsplätzen genutzten Drucker und Kopiergeräte haben.
Drucker sind Experten schon lange ein Dorn im Auge
Dass die Feinstaubbelastung durch Drucker – insbesondere Laserdrucker – und Kopiergeräte enorm hoch ist, davor warnen Experten bereits seit vielen Jahren. Für manch einen stellen Drucker sogar eine größere Bedrohung dar als Zigaretten.
Empfehlungen, z.B. die des Bundesinstituts für Risikobewertung, Drucker nicht direkt am Schreibtisch, sondern in gut gelüfteten separaten Räumen aufzustellen, gehen dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur nun nicht mehr weit genug. Die Feinstaubbelastung soll in jedem Büroraum die Obergrenze von 50 Mikrogramm nicht mehr überschreiten.
Was beinhaltet die Erweiterung der Feinstaubverordnung?
Geplant ist, sogenannte Umweltzonen – bisher nur aus dem öffentlichen Straßenraum in Innenstädten bekannt – auch für Büros umzusetzen. Innerhalb dieser Umweltzonen dürfen dann Geräte, die besonders viel Feinstaub produzieren, gar nicht mehr genutzt werden. Darunter fallen insbesondere ältere Laserdrucker und Kopiergeräte.
Druckerhersteller müssen nun schnell reagieren. Ab 2022 dürfen nur noch Drucker auf den Markt, die den Feinstaubgrenzwert pro gedruckter Seite nicht überschreiten.
Drucker, die als umweltfreundlich gelten, sollen bereits ab 2020 mit gesonderten Plaketten gekennzeichnet werden. Diese werden herstellerseitig mit Feinstaubfiltern und Messvorrichtungen ausgestattet. Bei zu hohen Feinstaubwerten drosseln diese Geräte dann automatisch die Druckgeschwindigkeit, bis der Wert wieder entsprechend auf 50 Mikrogramm gesunken ist.
Was Unternehmen bei der Überschreitung der Obergrenzen droht
Unternehmen stehen mit der neuen Feinstaubverordnung neuen Herausforderungen gegenüber. Überschreiten sie die neuen Obergrenzen drohen empfindliche Strafen.
Zusätzlich müssen ab 2020 alle alten Drucker in Unternehmen mit Feinstaubfiltern nachgerüstet und mit entsprechenden Messgeräten ausgestattet werden. Trotz aller Maßnahmen müssen Unternehmen sich darauf einstellen, in Zukunft das Druckaufkommen gleichmäßig über den Tag zu verteilen. In Stoßzeiten muss damit gerechnet werden, dass Drucker nur noch mit gedrosselter Geschwindigkeit drucken und Ausdrucke nicht mehr wie gewohnt in kurzer Zeit zur Verfügung stehen.
ThinPrint bietet saubere Lösungen zur Umgehung des Tempolimits
ThinPrint nimmt den Umweltschutz seit jeher sehr ernst. Bereits heute kann mit dem ThinPrint Hub und Personal Printing umweltfreundlich gedruckt werden. Damit werden wirklich nur Seiten gedruckt, die wirklich benötigt werden. Die Feinstaubbelastung durch vergessene Druckaufträge wird drastisch sinken. Auch können Druckaufträge an wenig genutzten Druckern ausgegeben werden, falls intensiv genutzte Drucker nur noch gedrosselt drucken. Besonders positiv: Jeder Mitarbeiter behält seinen „persönlichen Drucker“.
Darüber hinaus arbeiten wir bereits an unserem neuen GreenPrinting Feature, mit dem Sie die Feinstaubbelastung Ihrer Drucker – unabhängig von Druckerhersteller und -Modell – erheblich senken. So stellen Sie sicher, dass die Feinstaubobergrenze nicht überschritten wird und Ausdrucke in gewohnter Geschwindigkeit zur Verfügung stehen.